Rauchmelder retten Leben.
Ein kleines Gerät, das im Ernstfall den Unterschied macht.
Warum Rauchmelder?
Die meisten Brandopfer sterben nicht an den Flammen, sondern am Rauch – oft im Schlaf, wenn der Geruchssinn ruht. Ein Rauchmelder weckt Sie rechtzeitig.
Pflicht in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sind Rauchwarnmelder seit dem 1. April 2013 vorgeschrieben – für Mietwohnungen ebenso wie für selbst genutzte Wohnungen und Eigenheime. Geregelt ist das in der Landesbauordnung (§ 47 BauO NRW).
Seit wann gilt die Pflicht?
Für Neu- und Umbauten gilt sie seit dem 1. April 2013: Spätestens wenn die Räume bezugsfertig sind, müssen die Melder vorhanden sein. Für bereits bestehende Gebäude gab es eine Übergangsfrist zum Nachrüsten – sie ist am 31. Dezember 2016 abgelaufen. Seitdem gilt die Pflicht ausnahmslos für alle Wohnungen.
Wo müssen Rauchmelder hängen?
- in allen Schlafräumen und Kinderzimmern,
- in allen Fluren, über die ein Rettungsweg führt – dort jeweils mindestens ein Melder,
- in Häusern mit offenem Treppenraum, der nicht durch Türen von den Wohnräumen getrennt ist: Das Treppenhaus zählt als Fluchtweg, sinnvollerweise mit je einem Melder pro Stockwerk.
Angebracht werden die Melder möglichst mittig an der Zimmerdecke.
Wer ist verantwortlich?
Einbau: Für die Installation ist die Eigentümerin oder der Eigentümer zuständig – sowohl bei vermietetem als auch bei selbst genutztem Wohnraum.
Wartung und Betriebsbereitschaft: In selbst genutztem Wohnraum kümmert sich die Eigentümerseite darum. Bei Mietwohnungen liegt die Betriebsbereitschaft seit dem 1. Januar 2019 grundsätzlich bei den Bewohnerinnen und Bewohnern, sofern die Eigentümerseite die Wartung nicht selbst übernimmt. In der Praxis ist mietrechtlich allerdings meist der Vermieter verpflichtet, die angebrachten Melder zu warten und funktionsfähig zu halten.
Wartung
Prüfen Sie Ihre Rauchmelder mindestens einmal im Jahr: Funktion über den Testknopf kontrollieren, das Gerät von Staub frei halten und Batterie bzw. Melder rechtzeitig austauschen. Empfehlenswert sind geprüfte Geräte – etwa mit dem unabhängigen Qualitätszeichen „Q" oder mit fest verbauter 10-Jahres-Batterie.
Dieser Überblick dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
